Hilfe
Fall löschen
Sie können Ihren Fall jederzeit selbst löschen. Dokumente, Auslesungen und Schreiben werden dabei sofort und endgültig entfernt; ausgenommen ist der anonymisierte Auszug (siehe Datenschutzerklärung). Auf der Seite Ihres Falls finden Sie dafür den Knopf „Fall löschen“. Sie können es auch hier tun:
In diesem Browser ist gerade kein Fall geöffnet. Öffnen Sie dazu den Link aus einer unserer E-Mails zu Ihrem Fall und kommen Sie dann hierher zurück. Wenn Sie keine E-Mail mehr haben, schreiben Sie uns an kontakt@nebenkostenabrechnung-pruefen.de.
Wie lange wir etwas speichern
- Ein Fall ohne Kauf wird 90 Tage nach Ihrer letzten Aktivität automatisch gelöscht (Hochladen, Nachreichen, Aufruf Ihrer Fallseite).
- Haben Sie Unterlagen nachgereicht oder die Antwort Ihres Vermieters prüfen lassen, bleibt der Fall mindestens 120 Tage danach erhalten. So haben Sie Zeit, fehlende Belege beim Vermieter anzufordern und nachzureichen.
- Ein bezahlter Fall wird 18 Monate nach der letzten Runde oder Ihrem letzten Besuch automatisch gelöscht, je nachdem, was später ist, damit Sie in dieser Zeit auf die Antwort Ihres Vermieters reagieren können.
- Gilt mehr als eine dieser Fristen, zählt die späteste. Selbst löschen können Sie jederzeit sofort.
- Links zum Anmelden gelten 30 Minuten und lassen sich nur einmal benutzen.
- Zahlungs- und Rechnungsdaten bleiben auch nach dem Löschen Ihres Falls erhalten, weil dafür gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten (Buchungsbelege acht Jahre). Die Rechnung selbst liegt bei unserem Zahlungsdienstleister.
Alle Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.