Mietminderung bei undichten Fenstern: Zugluft, Prozent und Nebenkostenabrechnung
Von Thomas Mücke, Gründer und Inhaber
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Kurz gesagt
Ja, eine Mietminderung bei undichten Fenstern ist möglich: Beeinträchtigen Zugluft oder Kälte die Wohnung nicht nur unerheblich, sinkt die Miete kraft Gesetzes (§ 536 Abs. 1 BGB)1. Eine feste Quote gibt es nicht. Das AG Brandenburg an der Havel setzte im Einzelfall 10 Prozent von November bis März und 5 Prozent im April, Mai, September und Oktober an (31 C 279/11)2. Den Mangel müssen Sie dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB)3.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht unerhebliche Zugluft durch undichte Fenster kann ein Mangel sein, der die Miete kraft Gesetzes mindert (§ 536 Abs. 1 BGB)1.
- Die Quote hängt von der Jahreszeit ab: Das AG Brandenburg an der Havel setzte 10 Prozent von November bis März und 5 Prozent im April, Mai, September und Oktober an (31 C 279/11)2, das AG Bonn 10 Prozent in vier Monaten und 5 Prozent von April bis September (206 C 18/19)4.
- Ohne Ihre Mängelanzeige gibt es keine Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB)3. Das AG Viersen ließ sogar offen, ob die Fenster undicht waren, weil die Anzeige nicht bewiesen war (31 C 179/18)5.
- Die Minderung bemisst sich nach der Bruttomiete samt Nebenkosten-Vorauszahlung (BGH XII ZR 225/03)6. Die berechtigte Minderung zählt im Rechenweg der Jahresabrechnung mit (BGH VIII ZR 223/10)7.
- Wer zu viel mindert, riskiert Zahlungsverzug und die fristlose Kündigung (BGH VIII ZR 138/11)8.
Wann darf ich bei undichten Fenstern die Miete mindern?
Ja, wenn die Zugluft nicht unerheblich ist. Dann ist die Wohnung mangelhaft und die Miete sinkt kraft Gesetzes, ohne dass Sie etwas beantragen müssen (§ 536 Abs. 1 BGB)1. Der Vermieter muss die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB)9.
Undichte Fenster sind Fenster, durch die Luft von außen in die Wohnung strömt, etwa durch kaputte Dichtungen, Fugen oder verzogene Rahmen. Wie stark das stört, hängt vom Einzelfall ab.
Nicht unerhebliche Zugluft kann nach dem AG Brandenburg an der Havel einen Mangel der Mieträume darstellen (28.06.2013 – 31 C 279/11)2. Im Fall des AG Brandenburg an der Havel lag der Gesamtluftwechsel bei 3,3 pro Stunde und damit über dem Grenzwert von 3,0 der DIN 4108-7, im Bad wurden Luftgeschwindigkeiten bis 10 m/s gemessen (31 C 279/11)2.
Unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB)1. Kannten Sie den Mangel bei Vertragsschluss, sind Ihre Rechte ausgeschlossen (§ 536b S. 1 BGB)10. Nehmen Sie die Wohnung trotz bekannten Mangels an, behalten Sie Ihre Rechte nur mit Vorbehalt (§ 536b S. 3 BGB)10.
- 3,3 1/hGesamtluftwechsel gemessen
- 3,0 1/hGrenzwert der DIN 4108-7
- 10 %Minderung November bis März
- 5 %Minderung April, Mai, September, Oktober
Grafik als Text
Gemessen wurde ein Gesamtluftwechsel von 3,3 pro Stunde bei einem Grenzwert von 3,0 der DIN 4108-7. Das Gericht setzte 10 Prozent der Bruttomiete im Winter und 5 Prozent in der Übergangszeit an.
Sind alte, zugige Fenster im Altbau ein Mangel?
Nicht automatisch. Was dem Baustandard bei Errichtung des Gebäudes entspricht, ist ohne besondere Vereinbarung kein Sachmangel, so der BGH zu Wärmebrücken (VIII ZR 271/17)11. Für Fenster dient der Grundsatz als Maßstab, entschieden wird der Einzelfall.
Das AG Brandenburg an der Havel berücksichtigte bei der Bewertung sowohl den Baustandard beziehungsweise das Jahr des Umbaus oder der Sanierung als auch die Jahreszeit, weil die Auswirkungen vom Wetter und den Temperaturen abhängen (31 C 279/11)2.
Anders liegt es bei Schäden. Schadhafte Fensterblendrahmen, durch die von außen Feuchtigkeit eindringen kann, wurden als Sachmangel angesehen, und der BGH beanstandete das nicht (VIII ZR 271/17, Rn. 19)11. Die 10 Prozent der Bruttomiete, die das Amtsgericht in diesem Fall rechtskräftig zuerkannt hatte, galten dem Schimmelbefall in mehreren Zimmern (Rn. 2, 34)11. Ob die Mängel an den Fenstern für sich mehr rechtfertigen, ließ der BGH offen und verwies die Sache zurück (Rn. 34)11.
Schimmel durch Feuchtigkeit behandeln wir in einem eigenen Ratgeber. Hier geht es um Zugluft, Kälte und Undichtigkeit.
Wie viel Prozent Mietminderung gibt es bei undichten Fenstern?
Eine feste Quote gibt es nicht. In den gefundenen Entscheidungen lagen die Quoten bei 10 Prozent im Winter und 5 Prozent in der Übergangszeit, jeweils als Einzelfall des genannten Gerichts24.
Das AG Brandenburg an der Havel setzte die Bruttomiete im Einzelfall um jeweils 10 Prozent in den Monaten November bis März und um jeweils 5 Prozent im April, Mai, September und Oktober herab (31 C 279/11)2. Für Juni bis August nennt der Tenor keine Minderung2.
Das AG Bonn setzte im Einzelfall 10 Prozent für Februar, März, Oktober und November 2018 und 5 Prozent für April bis September 2018 an, jeweils von einer Gesamtmiete von 1.303,00 Euro; das Urteil ist in der Datenbank als nicht rechtskräftig vermerkt4. Das waren 130,30 Euro und 65,15 Euro im Monat (206 C 18/19)4. In der Gesamtmiete steckten 250 Euro Nebenkostenvorauszahlung und 85 Euro für einen Stellplatz4. Mängel waren eine undichte Fensterfront aus Aluminium ohne thermische Trennung mit kaputten Dichtungen und nicht zu öffnende Oberlichter4.
Zur niedrigeren Quote im Sommer führte das AG Bonn aus, die Monate seien sehr warm gewesen, sodass eindringende Luft den Wohnwert erheblich weniger beeinträchtigte als im Winter (Rn. 72)4.
Auch Fenster, die sich nicht öffnen lassen, sind ein Thema. Das AG Hagen hielt für Oberlichter, die sich nicht öffnen ließen, eine Minderung von etwa 10 Prozent für angemessen (26.02.1982 – 6 C 461/81)12. Die Entscheidung stammt aus der D-Mark-Zeit und dient nur als Ergänzung12.
Achten Sie darauf, ob eine Zahl die Forderung einer Partei oder das Ergebnis des Gerichts ist. Im Fall des AG Brandenburg an der Havel hatte die Mieterin eine Minderung um 15 Prozent verlangt2. Der Tenor nennt 10 Prozent für November bis März und 5 Prozent für April, Mai, September und Oktober (31 C 279/11)2.
Eine Faustregel, die für alle Fälle gilt, ergibt sich aus diesen Entscheidungen nicht. Prüfen Sie jede Quote anhand von Gericht, Datum und Aktenzeichen.
| Gericht, Datum, Aktenzeichen | Mangel | Quote | Bezug | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| AG Brandenburg an der Havel, 28.06.2013 – 31 C 279/11 | Zugluft an Dachfenstern, Steckdosen und Fugen (Luftwechsel 3,3 statt 3,0) | 10 % November bis März, 5 % April, Mai, September, Oktober | Bruttomiete 455,38 Euro | Volltext Landesdatenbank Brandenburg2 |
| AG Bonn, 26.01.2021 – 206 C 18/19 | undichte Fensterfront, Oberlichter klemmen | 10 % Februar, März, Oktober, November; 5 % April bis September | Gesamtmiete 1.303,00 Euro | Volltext Datenbank NRW4 |
| BGH, 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 | Schimmel in mehreren Zimmern; daneben schadhafte Fensterblendrahmen | 10 % für den Schimmelbefall (vom Amtsgericht rechtskräftig zuerkannt); ob die Fenstermängel mehr rechtfertigen, offen | Bruttomiete | Volltext des BGH11 |
| AG Hagen, 26.02.1982 – 6 C 461/81 | Oberlichter nicht zu öffnen | etwa 10 % | Mietzins (D-Mark-Zeit) | Volltext Datenbank NRW12 |
| AG Viersen, 04.09.2019 – 31 C 179/18 | Fenster undicht (ob wirklich, ließ das Gericht offen) | 0 % – Anzeige nicht bewiesen | – | Volltext Datenbank NRW5 |
- Jan10 %
- Feb10 %
- Mär10 %
- Apr5 %
- Mai5 %
- Jun0 %
- Jul0 %
- Aug0 %
- Sep5 %
- Okt5 %
- Nov10 %
- Dez10 %
Grafik als Text
Das Säulendiagramm zeigt die Minderung je Monat nach dem Tenor: 10 Prozent im Januar, Februar, März, November und Dezember, 5 Prozent im April, Mai, September und Oktober und 0 Prozent im Juni, Juli und August, weil der Tenor für diese Monate keine Minderung nennt.
Muss ich undichte Fenster melden, bevor ich mindere?
Ja, melden Sie den Mangel sofort und am besten schriftlich. Ohne Anzeige ist die Minderung für die Zeit davor ausgeschlossen, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB)3. Die Anzeige müssen Sie beweisen können (AG Viersen 31 C 179/18)5.
Das AG Brandenburg an der Havel sprach die Minderung erst ab der Anzeige zu: Für die Zeit vor dem 01.12.2008 war sie nach § 536c Abs. 2 BGB ausgeschlossen, weil die Mieterin die Mängel nicht angezeigt hatte (31 C 279/11)23.
Das AG Viersen ließ offen, ob die Fenster im streitigen Zeitraum wirklich undicht waren5. Die Minderung war jedenfalls nach § 536c Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, denn die Mieterin hatte die behaupteten Anzeigen nicht bewiesen (31 C 179/18)53. Die Folge: Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs war wirksam, die Mieterin wurde zur Räumung verurteilt5.
Neben der Minderung kann ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommen (§ 320 BGB)13. Das AG Brandenburg an der Havel sah es grundsätzlich als gegeben an, aber nicht in der geltend gemachten Höhe (31 C 279/11)2.
- Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich an, also ohne schuldhaftes Zögern, mit Datum, betroffenen Räumen und der Bitte um Abhilfe (§ 536c Abs. 1 BGB)3.
- Sichern Sie einen Nachweis der Anzeige, etwa die Sendebestätigung der E-Mail oder einen Einlieferungsbeleg.
- Notieren Sie, in welchen Räumen und an welchen Tagen Zugluft auftritt, und halten Sie die Wetterlage fest.
- Fotografieren Sie defekte Dichtungen, Fugen und Rahmen.
- Mangel anzeigenSofort melden, am besten schriftlich. Die Anzeige müssen Sie beweisen können.
- Zugluft dokumentierenRäume, Tage, Wetter und Fotos festhalten.
- Zeit zur Abhilfe gebenDer Vermieter soll die Fenster abdichten oder reparieren lassen.
- Quote nach Jahreszeit ansetzenIm Winter höher, in der Übergangszeit niedriger. Für den Sommer setzte das AG Bonn 5 Prozent an, das AG Brandenburg an der Havel keine. Immer Einzelfall.
- Jahresabrechnung prüfenDie Minderung des Jahres in der Abrechnung über die Gesamtjahresmiete berücksichtigen.
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Der Ablauf hat fünf Schritte: Mangel anzeigen, Zugluft dokumentieren, dem Vermieter Zeit zur Abhilfe geben, die Quote nach Jahreszeit ansetzen und die Abrechnung des Jahres über die Gesamtjahresmiete prüfen.
Was bedeutet die Mietminderung für meine Nebenkostenabrechnung?
Die Minderung bemisst sich nach der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten-Vorauszahlung (BGH XII ZR 225/03)6. Eine berechtigte Minderung zählt im Rechenweg der Jahresabrechnung mit: Gesamtjahresmiete minus gerechtfertigte Minderung, verglichen mit Ihren Zahlungen (BGH VIII ZR 223/10, Rn. 16)7.
Der Bundesgerichtshof entschied: Bemessungsgrundlage ist die Bruttomiete, also der Mietzins einschließlich aller Nebenkosten, gleich ob als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet (XII ZR 225/03)6. Für Wohnraum bestätigte er das (VIII ZR 347/04)14.
Im Fall des AG Brandenburg an der Havel bestand die Bruttomiete aus 325 Euro Nettokaltmiete und 130,38 Euro Vorauszahlung, zusammen 455,38 Euro im Monat (31 C 279/11)2. Die Minderung erfasst damit auch den Nebenkostenteil.
Erst die Jahresabrechnung zeigt abschließend, ob unter Berücksichtigung der gerechtfertigten Minderung noch eine Nachforderung des Vermieters oder ein Guthaben des Mieters besteht (VIII ZR 223/10, Rn. 12)7. Der Rechenweg lautet: Jahresbetrag der Nettomiete plus abgerechnete Betriebskosten minus der im Jahr insgesamt gerechtfertigte Minderungsbetrag, verglichen mit den gezahlten Beträgen (Rn. 16)7. Ein Fehler wäre es, anteilig geminderte Vorauszahlungen gegen ungeminderte Jahreskosten zu stellen (Rn. 16)7.
Die Tabelle zeigt die Rechnung des AG Brandenburg an der Havel mit den Zahlen aus dem Urteil (31 C 279/11)2. Ohne Minderung hätte die Vermieterin nach eigener Rechnung aus den Urteilszahlen 650,06 Euro für 2008 und 324,09 Euro für 2009 nachfordern können2.
Zugluft und Heizkosten: Im selben Fall fand der Gutachter nur einen geringen zusätzlichen Heizenergiebedarf; die Undichtigkeiten senkten zugleich den nötigen Lüftungsbedarf. Die von der Mieterin verlangte Kürzung der Abrechnung um mangelbedingte Mehrkosten sprach das Gericht nicht zu, es rechnete mit den vollen abgerechneten Betriebskosten (31 C 279/11)2.
Reparatur und Austausch von Fenstern sind keine Betriebskosten, denn Instandsetzungskosten gehören nicht dazu (§ 1 Abs. 2 BetrKV)15.
So finden Sie den Punkt in Ihrer Abrechnung: Achten Sie auf Posten mit „Reparatur“, „Instandsetzung“ oder „Erneuerung“ im Namen und vergleichen Sie die angerechneten Vorauszahlungen mit Ihrem Mietvertrag. Unsere Prüfung erkennt Reparaturkosten, etwa für Fenster, die als Posten in der Abrechnung stehen. Sie vergleicht außerdem die angerechneten Vorauszahlungen mit Ihrem Mietvertrag. Ihre Minderung selbst und die Gesamtjahresmiete rechnet die Prüfung nicht nach.
| Posten | 2008 | 2009 |
|---|---|---|
| Jahresnettomiete | 3.900,00 € | 3.900,00 € |
| + abgerechnete Betriebskosten | 2.214,62 € | 1.888,65 € |
| = Gesamtjahresmiete vor Minderung | 6.114,62 € | 5.788,65 € |
| − Minderung | 61,15 € (10 %, Dezember) | 241,15 € (10 %) und 96,44 € (5 %) |
| = geschuldet | 6.053,47 € | 5.451,06 € |
| gezahlt (3.900,00 € Nettomiete + Vorauszahlungen von 1.564,56 €) | 5.464,56 € | 5.464,56 € |
| Ergebnis | 588,91 € offen | 13,50 € Guthaben |
- Nettokaltmiete325 €
- Nebenkostenvorauszahlung130,38 €
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Die Bruttomiete von 455,38 Euro im Monat setzt sich aus 325 Euro Nettokaltmiete und 130,38 Euro Nebenkostenvorauszahlung zusammen. Die Minderung bemisst sich von der gesamten Bruttomiete.
Welches Risiko hat eine zu hohe Mietminderung bei undichten Fenstern?
Wer zu viel mindert, trägt das Risiko. Erreicht der Rückstand die Grenzen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, droht die fristlose Kündigung16. Ein Irrtum schützt nicht, wenn Sie bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätten erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Minderung fehlen (BGH VIII ZR 138/11)8.
Das Gesetz nennt keine feste Quote, es spricht von einer „angemessen herabgesetzten Miete“ (§ 536 Abs. 1 S. 2 BGB)1. Eine Quote aus einem Einzelfall kann deshalb in Ihrem Fall zu hoch sein.
Der BGH nennt einen Weg ohne dieses Risiko: Der Mieter kann den Betrag, um den er mindern will, unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen und seine Rechte gerichtlich klären lassen, ohne einer fristlosen Kündigung ausgesetzt zu sein (VIII ZR 138/11, Rn. 20)8.
Ob Sie mindern, gekürzt zahlen oder die volle Miete unter Vorbehalt zahlen, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Dazu geben wir keine Empfehlung, denn wir bieten keine Rechtsberatung. Ein Mieterverein oder eine Rechtsanwältin kann das für Ihren Fall beurteilen.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Mietminderung bei undichten Fenstern?
Eine feste Quote gibt es nicht. Das AG Brandenburg an der Havel setzte im Einzelfall 10 Prozent von November bis März und 5 Prozent im April, Mai, September und Oktober an (31 C 279/11)2. Das AG Bonn setzte je nach Monat 10 Prozent oder 5 Prozent an (206 C 18/19)4.
Darf ich im Sommer wegen undichter Fenster mindern?
Die gefundenen Entscheidungen setzten im Sommer weniger oder nichts an. Das AG Bonn nahm für April bis September 5 Prozent an, weil eindringende Luft im warmen Halbjahr den Wohnwert weniger beeinträchtigt (206 C 18/19)4. Im Tenor des AG Brandenburg an der Havel steht für Juni bis August keine Minderung (31 C 279/11)2.
Sind alte, zugige Fenster im Altbau ein Mangel?
Nicht automatisch. Entspricht der Zustand den bei Errichtung geltenden Bauvorschriften und Normen, ist er ohne Vereinbarung kein Sachmangel, so der BGH zu Wärmebrücken (VIII ZR 271/17)11. Das AG Brandenburg an der Havel berücksichtigte Baustandard und Sanierungsjahr (31 C 279/11)2.
Muss ich die Zugluft melden, bevor ich mindere?
Ja. Ohne Anzeige ist die Minderung ausgeschlossen, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB)3. Das AG Viersen ließ die Frage der Undichtigkeit offen, weil die Mieterin die Anzeigen nicht bewiesen hatte (31 C 179/18)5.
Was bedeutet die Mietminderung für meine Nebenkostenabrechnung?
Berechnet wird von der Bruttomiete samt Vorauszahlung (BGH XII ZR 225/03)6. In der Jahresabrechnung zählt die gerechtfertigte Minderung im Rechenweg mit (BGH VIII ZR 223/10, Rn. 16)7. Unsere Prüfung vergleicht die angerechneten Vorauszahlungen mit Ihrem Mietvertrag.
Bekomme ich höhere Heizkosten wegen undichter Fenster erstattet?
Ein Urteil, das die Heizkosten wegen undichter Fenster kürzt, haben wir nicht gefunden. Im Fall des AG Brandenburg an der Havel fand der Gutachter nur einen geringen Mehrverbrauch, und ein Abzug mangelbedingter Mehrkosten wurde nicht zugesprochen (31 C 279/11)2. Unsere Prüfung prüft, ob die Heizkosten zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch verteilt sind.
Quellen
- § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 28.06.2013 – 31 C 279/11, Landesrechtsprechungsdatenbank Brandenburg, Nr. 17351 (Zugluft, 10 % Winter, 5 % Übergangszeit, Betriebskostenabrechnung), Stand: 28.06.2013, abgerufen am zurück zum Text
- § 536c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- AG Bonn, Urteil vom 26.01.2021 – 206 C 18/19, NRWE, ECLI:DE:AGBN:2021:0126.206C18.19.00 (nicht rechtskräftig) (Wasserschaden Küche, undichte Fensterfront), Stand: 26.01.2021, abgerufen am zurück zum Text
- AG Viersen, Urteil vom 04.09.2019 – 31 C 179/18, Rechtsprechungsdatenbank NRW (Undichte Fenster, keine Mängelanzeige bewiesen), Stand: 04.09.2019, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 06.04.2005 – XII ZR 225/03, BGHZ 163, 1; NJW 2005, 1713; NZM 2005, 455 (Bruttomiete als Bemessungsgrundlage der Minderung), Stand: 06.04.2005, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 13.04.2011 – VIII ZR 223/10 (Minderung und Jahresabrechnung), Stand: 13.04.2011, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 11.07.2012 – VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882; NZM 2012, 637 (Verzug bei unberechtigter Minderung), Stand: 11.07.2012, abgerufen am zurück zum Text
- § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- § 536b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 (Wärmebrücken nach Baustandard kein Mangel; Lüften nur im Einzelfall), Stand: 05.12.2018, abgerufen am zurück zum Text
- AG Hagen, Urteil vom 26.02.1982 – 6 C 461/81, Rechtsprechungsdatenbank NRW (Oberlichter lassen sich nicht öffnen), Stand: 26.02.1982, abgerufen am zurück zum Text
- § 320 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773; NZM 2005, 699; WuM 2005, 573 (Bruttomiete bei Wohnraum), Stand: 20.07.2005, abgerufen am zurück zum Text
- § 1 BetrKV (Betriebskostenverordnung), Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
- § 543 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
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