Thomas Mücke
Gründer und Inhaber
Thomas Mücke verantwortet die Ratgeber auf nebenkostenabrechnung-pruefen.de. Er ist Gründer und Inhaber dieser Website, die die Prüfung der Nebenkostenabrechnung anbietet. Bis 2010 war er Kriminalbeamter im Dezernat Wirtschaftskriminalität. Seit 2012 investiert er in Wohnimmobilien.
Thomas Mücke ist kein Rechtsanwalt. Die Ratgeber informieren allgemein, stützen sich auf Gesetz und Rechtsprechung und nennen jede Quelle mit Abrufdatum sowie den Stand, auf dem sie beruhen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Werdegang
- 1996–2001Ausbildung im gehobenen Polizeidienst
- 2001–2010Kriminalpolizei, Dezernat Wirtschaftskriminalität (unter anderem Betrug, Untreue, Bankrott und Insolvenzen); Kriminaloberkommissar a. D.
- seit 2012Investitionen in Wohnimmobilien
- heuteGründer und Inhaber dieser Website
Wie die Ratgeber entstehen
Jeder Ratgeber beantwortet zuerst die Frage, um die es geht, und begründet die Antwort danach mit den Vorschriften und Urteilen, auf denen sie beruht. Jede Quelle steht mit Adresse und Abrufdatum am Ende des Ratgebers, das Datum des Rechtsstands steht unter der Überschrift. Nach welchen Regeln die Prüfung Ihrer Abrechnung arbeitet, legen wir unter So prüfen wir Ihre Nebenkostenabrechnung offen.
Ratgeber von Thomas Mücke
- Nebenkostenabrechnung: Fristen für Vermieter und Mieter
- Umlagefähige Nebenkosten: die Liste der 17 Kostenarten
- Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: so gehen Sie vor
- Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung: Ihre Rechte als Mieter
- Heizkostenabrechnung prüfen: Verbrauchsanteil und Kürzungsrechte
- Nachzahlung Nebenkosten: Frist, Fälligkeit und Zahlungspflicht
- Nebenkostenabrechnung Verjährung: Nachforderung, Guthaben und Kaution
- Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung: Was sich mit der Reform 2025 ändert
- CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter: So funktioniert das Stufenmodell
- Kabelgebühren in den Nebenkosten: Das Nebenkostenprivileg endete am 30.06.2024
- Fernablesbare Zähler Pflicht: Was bis zum 31.12.2026 gilt und was Mieter prüfen können
- Betriebskostenverordnung (BetrKV): Aufbau, 17 Kostenarten und Grenzen
- Nebenkostenvorauszahlung: Erhöhung, Senkung und angemessene Höhe
- Keine Nebenkostenabrechnung erhalten: Was Mieter jetzt tun können
- Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was Sie zahlen müssen
- Allgemeinstrom in den Nebenkosten: Was dazugehört und was nicht
- Gebäudeversicherung in den Nebenkosten: Was Mieter zahlen müssen
- Heizkostenverordnung: Geltung, Verbrauchsanteil und Kürzungsrechte für Mieter
- Heizkostenverteiler: Arten, Ablesen, Einheiten und Schätzung bei Ausfall
- Wohnfläche berechnen: Regeln der Wohnflächenverordnung und was für die Nebenkosten zählt
- Umlageschlüssel bei den Nebenkosten: Welcher Verteilerschlüssel gilt?
- Nebenkosten pro qm: Durchschnitt und so rechnen Sie Ihren eigenen Wert aus
- Eichfrist Wasserzähler: Wie lange gilt die Eichung und was folgt bei Ablauf?
- Mietminderung bei defektem Aufzug: wie viel Prozent, ab wann, was tun?
- Mietminderung Tabelle: Quoten aus Urteilen mit Gericht und Aktenzeichen
- Mietminderung bei Wasserschaden: wie viel Prozent, was tun, was gilt in der Abrechnung?
- Mietminderung bei Schimmel: Wie viel Prozent, wer beweist die Ursache, was tun?
- Mietminderung bei Baulärm: Wann Baustelle und Bauarbeiten die Miete mindern
- Mietminderung bei undichten Fenstern: Zugluft, Prozent und Nebenkostenabrechnung
- Mietminderung bei Heizungsausfall und kalter Wohnung: Prozent, Grad und Heizkosten
- Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage, Checkliste und Beweis beim Einzug
- Wohnungsübergabe beim Auszug: Protokoll, Unterschrift, Kaution und Fristen
Kontakt
Hinweise zu einem Ratgeber, etwa zu einer geänderten Rechtslage, nehmen wir gern unter kontakt@nebenkostenabrechnung-pruefen.de entgegen. Mehr über Thomas Mücke steht auf seiner persönlichen Website thomasmuecke.de und auf LinkedIn (öffnet in neuem Fenster). Die Anbieterangaben finden Sie im Impressum.
Die Ratgeber auf dieser Website informieren allgemein und sind keine Rechtsberatung. Herausgeber: TM Internetmarketing GmbH.