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Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage, Checkliste und Beweis beim Einzug

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Thomas Mücke bei LinkedIn (öffnet in neuem Fenster)

Kurz gesagt

Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand Wohnung, Zähler und Schlüssel bei der Übergabe sind. Vorgeschrieben ist es nicht1. Beim Einzug ist es aber Ihr wichtigster Beweis. Wer sich auf eine unwirksame Renovierungsklausel beruft, muss den unrenovierten Anfangszustand beweisen (BGH VIII ZR 185/14)2. Eine kostenlose Vorlage zum Ausdrucken steht als PDF auf dieser Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist keine Pflicht, aber beim Einzug das wichtigste Beweismittel für den Zustand der Wohnung1.
  • Beruft sich ein Mieter auf eine unwirksame Renovierungsklausel, muss er den unrenovierten Anfangszustand beweisen (BGH VIII ZR 185/14)2.
  • Unterschreiben Sie beim Einzug keine Zusage, die Wohnung renoviert zurückzugeben. Sie kann als eigene Vereinbarung wirksam sein (BGH VIII ZR 71/08)3.
  • Kennen Sie einen Mangel schon beim Unterschreiben des Mietvertrags, können Sie später nicht mehr mindern (§ 536b S. 1 BGB)4. Entdecken Sie ihn erst bei der Übergabe, brauchen Sie einen Vorbehalt im Protokoll (§ 536b S. 3 BGB)4.
  • Notieren Sie alle Zählerstände mit Gerätenummer und die Zahl der Schlüssel für Haustür, Wohnung, Briefkasten und Keller. Beides brauchen Sie beim Auszug wieder.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll und ist es Pflicht?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist die schriftliche Beschreibung des Zustands der Wohnung beim Einzug oder Auszug, mit Zählerständen und Schlüsseln. Meist unterschreiben es Mieter und Vermieter. Vorgeschrieben ist es nicht1. Beim Einzug ist es trotzdem Ihr wichtigstes Beweismittel.

Weder Mieter noch Vermieter müssen ein Protokoll anfertigen oder unterschreiben1. Das Gesetz legt auch nicht fest, wer es erstellt.

Das Einzugsprotokoll hilft Ihnen beim Auszug doppelt. Schäden, die schon beim Einzug da waren, stammen nicht von Ihnen. Und Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haben Sie nicht zu vertreten (§ 538 BGB)5.

Was Ihre Unterschrift unter dem Protokoll beim Auszug bewirkt, erklärt unser Ratgeber zur Wohnungsübergabe beim Auszug.

Was gehört in das Wohnungsübergabeprotokoll?

Zuerst Adresse, Namen, Datum, Uhrzeit und Zeugen. Danach jeder Raum einzeln mit Wänden, Boden, Türen, Fenstern, Heizkörpern, Elektrik und Feuchtigkeit. Dazu kommen Zählerstände, Schlüssel und der Renovierungszustand.

Begehen Sie die Wohnung bei Tageslicht. Tragen Sie in den Kopf Adresse, Lage, Namen, Datum, Uhrzeit, Mietbeginn und Zeugen ein. Dritte eignen sich besser als Mitbewohner. Ein Mieterverband empfiehlt, zu jeder Besichtigung Zeugen mitzunehmen1. Fotografieren Sie jeden Raum und jeden Mangel mit Datum. Nummerieren Sie die Fotos und nennen Sie sie im Protokoll. Beide Seiten unterschreiben, jede behält ein Exemplar.

Der Zählerstand am Einzugstag trennt Ihren Verbrauch von dem Ihres Vormieters. Ohne fotografierten Stand lässt sich eine falsche Aufteilung in der ersten Abrechnung kaum nachweisen. Bei eigenem Vertrag für Strom oder Gas melden Sie dem Versorger den Stand zum Einzug. Die Zwischenablesung beim Mieterwechsel und ihre Kosten erklärt unser Ratgeber zur Wohnungsübergabe beim Auszug.

Lassen Sie sich bei der Übergabe auch die Wohnungsgeberbestätigung geben. Verweigert der Vermieter sie, melden Sie das der Meldebehörde unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 19 Abs. 2 BMG)6.

Die kostenlose PDF-Vorlage auf dieser Seite hilft beim Ausfüllen. Je Raum gehören diese Punkte ins Protokoll:

Checkliste für das Wohnungsübergabeprotokoll: was je Bereich hineingehört
BereichWas Sie festhalten
Wände und DeckenFarbe, Flecken, Risse, Bohrlöcher, Tapetenschäden
BodenArt, Kratzer, Flecken, Wasserränder, lose Leisten
Türen und FensterLack, Beschläge, Schlösser, Glas, Dichtungen, Rollläden
HeizkörperLack, Thermostatventile, Heizkostenverteiler mit Nummer und Stand
ElektrikSteckdosen, Schalter, Klingel, Gegensprechanlage
Feuchtigkeit und Schimmelsichtbar ja oder nein, an welcher Stelle
Rauchwarnmeldervorhanden, Anzahl
Küche und BadGeräte mit Funktionsprobe, Armaturen, Fliesen, Silikon, Abplatzer
Balkon, Keller, GarageBelag, Geländer, Schloss
ZählerständeStrom, Gas, Kalt- und Warmwasser, jeder Heizkostenverteiler, mit Gerätenummer, Stand und Foto
SchlüsselAnzahl und Art für Haustür, Wohnung, Briefkasten und Keller
Einbauten und Gegenstände des Vormieterswas Sie übernehmen und ob der Vermieter zustimmt
Vorgedrucktes Kreuz „mängelfrei“nur setzen, wenn Sie jeden Raum angesehen haben
Ablauf der Übergabe beim Einzug16
  1. Termin bei Tageslicht, mit ZeugenDritte eignen sich besser als Mitbewohner.
  2. Kopf ausfüllenAdresse, Lage, Namen, Datum, Uhrzeit, Mietbeginn und Zeugen.
  3. Raum für Raum prüfenJeden Raum und jeden Mangel mit Datum fotografieren, Fotos nummerieren und im Protokoll nennen.
  4. Zähler und SchlüsselZählerstände mit Gerätenummer, Stand und Foto, dazu Anzahl und Art der Schlüssel.
  5. UnterschreibenBeide Seiten unterschreiben, jede behält ein Exemplar.
  6. WohnungsgeberbestätigungLassen Sie sie sich bei der Übergabe geben.
Grafik als Text

Sechs Schritte: Begehen Sie die Wohnung bei Tageslicht und nehmen Sie Zeugen mit. Füllen Sie den Kopf mit Adresse, Lage, Namen, Datum, Uhrzeit, Mietbeginn und Zeugen aus. Fotografieren Sie jeden Raum und jeden Mangel mit Datum und nennen Sie die nummerierten Fotos im Protokoll. Halten Sie Zählerstände und Schlüssel fest. Beide Seiten unterschreiben, jede behält ein Exemplar. Lassen Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung geben.

Warum entscheidet das Einzugsprotokoll über Schönheitsreparaturen?

Weil Sie beweisen müssen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert war. Das gilt, wenn Sie sich auf eine unwirksame Renovierungsklausel berufen. Der Bundesgerichtshof hat das am 18.03.2015 entschieden (VIII ZR 185/14)2.

Eine vorgedruckte Klausel, die laufende Renovierung verlangt, ist unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (BGH VIII ZR 185/14, Leitsatz a)2. Anders ist es, wenn der Vermieter einen angemessenen Ausgleich gewährt2. Den Ausgleich muss der Vermieter beweisen, den unrenovierten Anfangszustand der Mieter (Leitsatz d)2.

Maßgeblich ist der Gesamteindruck. Unerhebliche Gebrauchsspuren aus der Zeit vor dem Vertrag bleiben außer Betracht (Leitsatz b)2. Beschreiben Sie deshalb Wände, Decken, Lack, Bohrlöcher und Gebrauchsspuren genau. Schreiben Sie ins Protokoll, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.

Unterschreiben Sie beim Einzug keine Zusage, die Wohnung beim Auszug renoviert zurückzugeben. Im Übergabeprotokoll kann sie als eigene Vereinbarung wirksam sein. Das gilt auch, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist (BGH VIII ZR 71/08, Urteil vom 14.01.2009)3. Kreuzen Sie auch nicht „renoviert“ oder „mängelfrei“ an, wenn das nicht zutrifft. Sonst fehlt Ihnen später der Beweis für den unrenovierten Zustand (BGH VIII ZR 185/14, Leitsatz d)2.

Was gilt für Mängel, die schon beim Einzug vorhanden sind?

Kennen Sie einen Mangel schon beim Unterschreiben des Mietvertrags, können Sie später nicht mehr mindern (§ 536b S. 1 BGB)4. Entdecken Sie ihn erst bei der Übergabe, behalten Sie Ihre Rechte nur mit einem Vorbehalt im Protokoll (§ 536b S. 3 BGB)4.

Mindern heißt, die Miete wegen eines Mangels zu kürzen (§ 536 BGB)7. Dann stehen Ihnen Minderung und Schadensersatz nicht zu (§ 536b S. 1 BGB)4. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis gilt dasselbe. Anders ist es, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 536b S. 2 BGB)4.

Lassen Sie bekannte Mängel deshalb schon im Mietvertrag mit Beseitigungszusage und Frist festhalten. Die Norm schließt nur Minderung und Schadensersatz aus. Der Anspruch auf Beseitigung des Mangels bleibt unberührt4. Den Vorbehalt bei der Annahme verlangt § 536b S. 3 BGB4. Im Protokoll lautet er zum Beispiel: „Mangel am Wohnzimmerfenster, Beseitigung bis [Datum] zugesagt, Rechte vorbehalten.“

Versteckte Mängel bleiben nach § 536 BGB minderungsfähig, sobald sie sich zeigen7. Ein Beispiel ist Feuchtigkeit hinter Möbeln. Zeigen Sie solche Mängel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB)8.

Ob und in welchem Umfang Sie mindern dürfen, ist eine Frage des Einzelfalls. Dazu geben wir keine Empfehlung, denn wir bieten keine Rechtsberatung. Ein Mieterverein oder eine Rechtsanwältin kann das für Ihren Einzelfall beurteilen.

Mängel beim Einzug: wann Ihre Rechte entfallen und wann nicht4
LageFolgeGrundlage
Mangel bei Vertragsschluss bekanntkeine Minderung und kein Schadensersatz§ 536b S. 1 BGB4
Mangel grob fahrlässig nicht erkanntdasselbe, außer der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen§ 536b S. 2 BGB4
Mangel erst bei der Übergabe entdecktRechte nur mit Vorbehalt im Protokoll§ 536b S. 3 BGB4
Versteckter Mangel zeigt sich späterminderungsfähig, sobald er sich zeigt; unverzüglich anzeigen§ 536 BGB7, § 536c BGB8
In allen Fällender Anspruch auf Beseitigung des Mangels bleibt unberührt§ 536b BGB4

Was tun, wenn der Vermieter kein Protokoll machen will?

Erstellen Sie selbst eines, mit denselben Punkten, datierten Fotos und möglichst Zeugen1. Schicken Sie es dem Vermieter zeitnah per E-Mail oder Brief und bitten Sie um Bestätigung oder Ergänzung.

Wählen Sie einen Weg, bei dem Sie den Zugang nachweisen können. Ein eigenes Protokoll ersetzt das gemeinsame nicht. Es ist aber ein zeitnaher, datierter Beleg für den Anfangszustand.

Was gilt für die erste Abrechnung und die Vorauszahlung nach dem Einzug?

Der Abrechnungszeitraum des Hauses ändert sich durch Ihren Einzug nicht. Sie erhalten die Abrechnung für den Zeitanteil ab Einzugsdatum. Sie muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen eingehen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB)9.

Beispiel: Sie ziehen am 01.05.2026 ein, das Haus rechnet nach Kalenderjahr ab9. Die erste Abrechnung gilt dann für 01.05. bis 31.12.2026 und ist bis zum 31.12.2027 mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB)9. Das Beispiel ist aus dem Gesetzeswortlaut abgeleitet und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Weitere Fristen erklärt unser Ratgeber zu den Fristen.

Kosten ohne Verbrauchsbezug, etwa Grundsteuer und Versicherung, werden üblicherweise nach Tagen auf Ihren Zeitanteil verteilt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu haben wir nicht gefunden. Ihr Einzugsdatum und Ihre Zählerstände im Protokoll sind die Werte, mit denen Sie die erste Abrechnung vergleichen. Eine automatische Prüfung sieht nur die Abrechnung und, wenn Sie ihn hochladen, Ihren Mietvertrag, nicht aber Ihr Protokoll.

Die Grenze „angemessene Höhe“ schützt vor zu hohen Vorauszahlungen (§ 556 Abs. 2 S. 2 BGB)9. Zu niedrige Vorauszahlungen sind kein Fehler der Abrechnung, führen aber zu Nachzahlungen.

Beispiel aus dem Gesetzeswortlaut: Einzug am 01.05.2026, Abrechnung nach Kalenderjahr9
  1. 01.05.2026Einzug, Beginn Ihres Zeitanteils
  2. 31.12.2026Ende des Abrechnungszeitraums; die erste Abrechnung gilt für 01.05. bis 31.12.2026
  3. 31.12.2027Bis dahin ist Ihnen die Abrechnung mitzuteilen
Grafik als Text

Zeitstrahl zum Beispiel: Einzug am 01.05.2026. Der Abrechnungszeitraum des Hauses endet am 31.12.2026, Ihre erste Abrechnung gilt für den 01.05. bis 31.12.2026. Bis zum 31.12.2027 ist sie Ihnen mitzuteilen.

Häufige Fragen

Gibt es eine kostenlose Vorlage für das Wohnungsübergabeprotokoll?

Ja, auf dieser Seite als PDF zum Ausdrucken. Ergänzen Sie sie um nummerierte, datierte Fotos. Ein Mieterverband empfiehlt Zeugen bei jeder Besichtigung1.

Wer erstellt das Wohnungsübergabeprotokoll, Mieter oder Vermieter?

Das Gesetz legt das nicht fest; vorgeschrieben ist das Protokoll für keine Seite1. Macht der Vermieter keines, erstellen Sie selbst eines und schicken es ihm mit der Bitte um Bestätigung.

Darf im Einzugsprotokoll stehen, dass ich beim Auszug renovieren muss?

Eine solche Zusage kann als eigene Vereinbarung wirksam sein. Das gilt auch bei unwirksamer Renovierungsklausel im Mietvertrag (BGH VIII ZR 71/08)3. Lesen Sie deshalb vor der Unterschrift genau, was im Protokoll steht.

Kann ich Mängel noch melden, die nicht im Protokoll stehen?

Versteckte Mängel bleiben nach § 536 BGB minderungsfähig, sobald sie sich zeigen7. Ausgeschlossen sind nach § 536b BGB bekannte oder grob fahrlässig unbekannte Mängel4. Anzeigen müssen Sie sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 536c Abs. 1 BGB)8. Ob ein Mangel erkennbar war, ist eine Frage des Einzelfalls.

Wie hoch darf die Kaution beim Einzug sein?

Höchstens das Dreifache der Monatsmiete. Ausgewiesene Betriebskosten zählen dabei nicht mit (§ 551 Abs. 1 BGB)10.

Wer stellt mir die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber muss den Einzug bestätigen, schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde auch elektronisch (§ 19 Abs. 1 BMG)6. Das gilt für die Frist von zwei Wochen, in der Sie sich anmelden müssen (§ 17 Abs. 1 BMG)11.

Quellen

  1. Zitiert nach Berliner MieterGemeinschaft e. V.: Übergabeprotokoll (Mietrecht, Tipps A-Z), abgerufen am zurück zum Text
  2. BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14, Stand: 18.03.2015, abgerufen am zurück zum Text
  3. BGH, Entscheidung vom 14.01.2009 – VIII ZR 71/08, Stand: 14.01.2009, abgerufen am zurück zum Text
  4. § 536b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
  5. § 538 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
  6. § 19 BMG (Bundesmeldegesetz), Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 3.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199), abgerufen am zurück zum Text
  7. § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
  8. § 536c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
  9. § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
  10. § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
  11. § 17 BMG (Bundesmeldegesetz), Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 3.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199), abgerufen am zurück zum Text

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