Mietminderung bei Wasserschaden: wie viel Prozent, was tun, was gilt in der Abrechnung?
Von Thomas Mücke, Gründer und Inhaber
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Kurz gesagt
Bei einem Wasserschaden sinkt die Miete automatisch, solange er die Wohnung in ihrer Nutzbarkeit mindert; auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an (§ 536 Abs. 1 BGB)12. Das Gesetz nennt keine Quote. In den von uns gelesenen Urteilen reichte sie von 5 Prozent bis zur Minderung auf null; jede Zahl ist ein Einzelfall.32
Das Wichtigste in Kürze
- Die Miete sinkt kraft Gesetzes für die Zeit, in der der Wasserschaden die Nutzbarkeit mindert; ein Verschulden des Vermieters ist nicht nötig (§ 536 Abs. 1 BGB)12.
- Gemindert wird von der Bruttomiete einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlung (BGH XII ZR 225/03 und VIII ZR 347/04)45.
- Melden Sie den Schaden sofort; für die Zeit ohne Anzeige entfällt die Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht helfen konnte (§ 536c Abs. 1 und 2 BGB)6.
- In den gelesenen Urteilen setzten Gerichte 5 Prozent für einen Wassereintritt über dem Küchenfenster und 40 Prozent für ein Bad mit nicht nutzbarer Dusche an; jede Quote ist ein Einzelfall.37
- Eine berechtigte Minderung muss die Jahresabrechnung berücksichtigen: Gezahlt wird gegen die Gesamtjahresmiete abzüglich des gerechtfertigten Minderungsbetrags (BGH VIII ZR 223/10)8.
- Wer zu viel mindert, riskiert den Zahlungsverzug; die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung schließt die Wirkung des § 814 BGB aus (BGH VIII ZR 138/11)910.
Darf ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?
Ja. Beeinträchtigt der Wasserschaden die Nutzbarkeit der Wohnung mehr als nur unerheblich, zahlen Sie nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB)1. Die Minderung tritt von selbst ein, ein Verschulden des Vermieters ist nicht nötig (AG Köln 227 C 6/17)2.
Ein Wasserschaden entsteht etwa durch einen Rohrbruch, eindringendes Regenwasser oder Hochwasser im Haus. Ist die Nutzbarkeit der Wohnung aufgehoben, sind Sie für diese Zeit von der Miete befreit (§ 536 Abs. 1 S. 1 BGB)1. Ist sie nur gemindert, zahlen Sie eine herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 S. 2 BGB)1. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB)1.
Was unerheblich ist, zeigt ein Fall des AG Paderborn: Nach dem Wasserschaden blieben kleine Mängel wie ein Lichtschalter und ein knarrender Boden, und das Gericht sah darin keinen Grund für eine weitere Minderung (54 C 20/21)7.
Bei Wohnraum können Sie die Minderung nicht durch den Mietvertrag ausschließen lassen: Eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB)1. Kannten Sie den Mangel schon bei Vertragsschluss, können Sie nicht mindern; nehmen Sie die Wohnung später in Kenntnis eines Mangels an, behalten Sie Ihre Rechte nur mit Vorbehalt (§ 536b S. 1 und 3 BGB)11.
Neben der Minderung bleibt der Anspruch auf Reparatur: Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB)12. Für Schäden an Ihren Sachen, etwa durchnässten Möbeln, haftet er nur, wenn der Mangel schon bei Vertragsschluss bestand, er ihn zu vertreten hat oder mit der Beseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 1 BGB)13.
Kommt es auf die Ursache an, muss der Vermieter beweisen, dass sie nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall der Gewerbemiete mit einem Feuchtigkeitsschaden (XII ZR 272/97)14.
Was muss ich nach einem Wasserschaden in der Mietwohnung tun?
Zeigen Sie den Schaden dem Vermieter sofort an und halten Sie Fotos, Datum und betroffene Räume fest. Ohne Anzeige entfällt die Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht helfen konnte, und Sie können zum Schadensersatz verpflichtet sein (§ 536c Abs. 2 BGB)6.
Zahlen Sie zunächst vorbehaltlos weiter, hat das Folgen. Im Fall des AG Bonn hatten die Mieter die Miete bis Februar 2018 vorbehaltlos gezahlt; Ansprüche für die Zeit davor sah das Gericht weder als Gegenstand des Verfahrens noch als begründet an (206 C 18/19)3.
Zum Schluss des Jahres zeigt erst die Nebenkostenabrechnung, ob die Minderung richtig verrechnet wurde (BGH VIII ZR 223/10)8. Heben Sie deshalb Anzeige, Fotos und Zahlungsbelege auf.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich, am besten schriftlich mit Datum (§ 536c Abs. 1 S. 1 BGB)6.
- Fotografieren Sie den Schaden und notieren Sie, in welchen Räumen und in welchen Zeiträumen Wasser oder Feuchtigkeit vorlag. Das AG Köln wies eine Rückforderung ab, weil der Mieter Zeiträume und Stellen nicht konkret dargelegt hatte (206 C 17/23)15.
- Beschreiben Sie den Mangel konkret. Selbst vor Gericht müssen Sie keine Quote nennen, und bei mehreren Mängeln brauchen Sie die Minderung nicht je Mangel aufzuteilen (BGH VIII ZR 223/17, Rn. 15)16.
- Halten Sie fest, wann die Beeinträchtigung endet. Die Minderung besteht, solange der Mangel nicht behoben ist (AG Bonn 206 C 18/19)3.
- Entscheiden Sie, ob Sie gekürzt zahlen oder den Betrag, um den Sie mindern wollen, unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen (BGH VIII ZR 138/11)9.
- MeldenAnzeige an den Vermieter mit Datum (§ 536c Abs. 1 BGB).
- BelegenFotos, betroffene Räume und Zeiträume notieren (AG Köln 206 C 17/23).
- ZahlenMindern oder unter Vorbehalt zahlen (BGH VIII ZR 138/11).
- Ende festhaltenDatum der Behebung notieren (AG Bonn 206 C 18/19).
- Abrechnung prüfenMinderung im Jahresergebnis berücksichtigen (BGH VIII ZR 223/10).
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Erst melden, dann belegen, dann mindern oder unter Vorbehalt zahlen, das Ende der Beeinträchtigung festhalten und zuletzt die Nebenkostenabrechnung des Jahres prüfen.
Wie viel Prozent Mietminderung gibt es bei einem Wasserschaden?
Das Gesetz nennt keine Prozentsätze, sondern eine „angemessen herabgesetzte Miete“ (§ 536 Abs. 1 S. 2 BGB)1. In den von uns gelesenen Urteilen reichten die Quoten von 5 Prozent für einen Wassereintritt über dem Küchenfenster bis zur Minderung auf null bei einer unbewohnbaren Wohnung32. Jede Zahl ist ein Einzelfall.
Die Quote hing von Wohnung, Dauer und Ausmaß ab und lässt sich nicht übertragen. Wir nennen nur Entscheidungen, deren Volltext wir in der Rechtsprechungsdatenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen gelesen haben. Einen Durchschnitt oder eine Faustregel bilden wir bewusst nicht.
Wie weit die Beeinträchtigung reicht, entscheidet über die Höhe. Wasser, das bis zur Reparatur des Dachs über dem Küchenfenster eindrang, brachte 5 Prozent3, eine durchnässte, unbewohnbare Wohnung die Minderung auf null2. Dazwischen liegen 37 Prozent für eine unbenutzbare Einliegerwohnung samt Kellerraum und Bautrocknern17 und 75 Prozent für den Monat der Trocknung, in dem die Wohnung noch etwa eine Woche bewohnt war7.
Die Minderung endet mit der Behebung des Mangels. Verbleibende Verfärbungen sah das AG Bonn nur als optische Beeinträchtigung (206 C 18/19)3. Das LG Kleve setzte für andersfarbige Ersatzfliesen im Bad nach dem Wasserschaden 5 Prozent an (6 S 285/90)18.
| Gericht, Datum – Aktenzeichen | Lage | Quote | Bezug | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| AG Bonn, 26.01.2021 – 206 C 18/19 | Wassereintritt über dem Küchenfenster (Dach undicht), bis zur Reparatur | 5 % für 19 Tage = 44,21 € | Miete 1.303 € | Volltext der Landesjustiz3 |
| LG Kleve, 05.02.1991 – 6 S 285/90 | andersfarbige Ersatzfliesen im Bad nach der Sanierung (nur optisch) | 5 % | Mietzins | Volltext der Landesjustiz18 |
| AG Köln, 07.07.2020 – 227 C 6/17 | Geruch nach faulen Eiern aus nicht ausgetrockneten Wänden und Estrich nach dem Wasserschaden (11.06.2013 bis 28.02.2014) | 5 % (zusammen 303,33 €) | Bruttomiete 700 € | Volltext der Landesjustiz2 |
| AG Rheinbach, 23.08.2023 – 3 C 110/21 | Hochwasser im Haus, ab September 2021: Aufzug und Keller nicht nutzbar | 23 % (109,02 €) | Bruttomiete 474 € | Volltext der Landesjustiz19 |
| LG Bonn, 12.11.2015 – 6 S 5/15 | Unwetter im Juni 2013, Quote für September 2013: Einliegerwohnung und Kellerraum unbenutzbar, Bautrockner | 37 % (Restmiete 976,50 €) | Bruttomiete 1.550 € | Volltext der Landesjustiz17 |
| AG Köln, 04.09.2024 – 206 C 17/23 | Rohrbruch in der Badezimmerwand, Schimmel an Fenstern, kein Warmwasser (Januar 2023) | 40 % insgesamt, davon 15 % für den Schimmel | Bruttomiete | Volltext der Landesjustiz15 |
| AG Paderborn, 29.06.2021 – 54 C 20/21 | Wasserschaden im Bad mit Schimmel, Dusche nicht nutzbar (13.06. bis 03.07.2020) | 40 % | Miete 890 € | Volltext der Landesjustiz7 |
| AG Rheinbach, 23.08.2023 – 3 C 110/21 | August 2021: kein Warmwasser, Trocknerlärm, Aufzug und Keller nicht nutzbar | 53 % (251,22 €) | Bruttomiete 474 € | Volltext der Landesjustiz19 |
| AG Paderborn, 29.06.2021 – 54 C 20/21 | August 2020: Trocknung, Wohnung noch etwa eine Woche bewohnt | 75 % | Miete 890 € | Volltext der Landesjustiz7 |
| AG Köln, 07.07.2020 – 227 C 6/17 | Wohnung nach dem Wasserschaden unbewohnbar (26.04. bis 11.06.2013) | Minderung auf null | eingeklagt war die Nettomiete von 480 € je Monat | Volltext der Landesjustiz2 |
- AG Bonn: Wassereintritt Küche5 %
- LG Kleve: Ersatzfliesen5 %
- AG Köln: Geruch nach dem Wasserschaden5 %
- AG Rheinbach: ab September23 %
- LG Bonn: Einliegerwohnung, Keller, Bautrockner37 %
- AG Köln 206 C 17/23: Rohrbruch im Bad40 %
- AG Paderborn: Bad, Dusche nicht nutzbar40 %
- AG Rheinbach: August53 %
- AG Paderborn: Trocknung im August75 %
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Das Balkendiagramm zeigt neun Quoten aus der Tabelle: dreimal 5 Prozent, dann 23, 37, zweimal 40, 53 und 75 Prozent. Es sind Einzelfälle verschiedener Gerichte, keine Staffel.
Von welcher Miete wird bei einem Wasserschaden gemindert?
Von der Bruttomiete, also der Miete einschließlich aller Nebenkosten. Das gilt, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung geschuldet werden (BGH XII ZR 225/03)4. Für Wohnraum bestätigte der Bundesgerichtshof das am 20.07.2005 (VIII ZR 347/04)5.
Gemindert wird nur für die Zeit der Beeinträchtigung. Das AG Bonn rechnete taggenau: 5 Prozent von 1.303 € Miete für 19 Tage im Februar 2018 ergaben 44,21 € (206 C 18/19)3.
Die Tabelle zeigt den Rechenweg mit ausgedachten Zahlen. Sie ist ein Beispiel und keine Empfehlung für eine Quote.
| Schritt | Rechnung |
|---|---|
| Bruttomiete (Nettomiete plus Nebenkosten-Vorauszahlung) | 900 € |
| Angenommene Quote | 40 % |
| Minderung für einen vollen Monat | 900 € × 40 % = 360 € |
| Minderung für 21 von 30 Tagen | 360 € × 21 / 30 = 252 € |
| Zu zahlen für diesen Monat | 900 € − 252 € = 648 € |
Wie setzen Gerichte die Quote bei mehreren Beeinträchtigungen zusammen?
Manche Gerichte addieren Teilquoten für einzelne Beeinträchtigungen. Das LG Bonn kam so auf 37 Prozent: 28 Prozent für die unbenutzbare Einliegerwohnung, 4 Prozent für den Kellerraum und 5 Prozent für Lärm und Entleeren der Bautrockner (6 S 5/15)17.
Das ist das Vorgehen dieser Gerichte im Einzelfall und keine Rechenregel1719. Die 28 Prozent leitete das LG Bonn aus dem Gebrauchswert ab: Den Kellerräumen ordnete es 40 Prozent des Gebrauchswerts des Hauses zu, davon 70 Prozent der Einliegerwohnung, das ergibt 28 Prozent (6 S 5/15, Rn. 33)17. Nach der Fläche allein wären es rund 25 Prozent gewesen (49,80 m² von 200,81 m²); die Untermiete der Einliegerwohnung war kein Maßstab (Rn. 36 bis 38)17.
Auch das AG Rheinbach addierte: Für August 2021 setzte es 53 Prozent der Bruttomiete von 474 € an, das waren 251,22 € (3 C 110/21)19. Lärm nach dem 27.08.2021 sah es als nicht bewiesen an19.
Das AG Köln bemaß 2009 nach Räumen: Bei einer Überschwemmung durch Rohrversagen ordnete es jedem Raum einen Anteil am Wohnwert zu, etwa Wohnzimmer 30 Prozent, Schlafzimmer 20 Prozent, Küche 15 Prozent, Diele 15 Prozent, Bad 12 Prozent, Balkon 4 Prozent und Kellerraum 4 Prozent (205 C 143/09)20. Küche und Diele waren voll, Wohn- und Schlafzimmer zur Hälfte beeinträchtigt; für 15 Tage ergaben sich 245,01 €20. Eine weitere Rückzahlung wies das Gericht ab, weil der Vermieter bereits 892,96 € erstattet hatte20.
| Beeinträchtigung im August 2021 | Teilquote |
|---|---|
| Kein Warmwasser | 20 % |
| Lärm des Trockners | 10 % |
| Aufzug | 3 % |
| Gemeinschaftskeller | 10 % |
| Eigener Kellerraum | 10 % |
| Summe | 53 % |
- Einliegerwohnung unbenutzbar28 %
- Kellerraum nicht nutzbar4 %
- Lärm und Entleeren der Bautrockner5 %
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Von der Gesamtquote von 37 Prozent entfielen 28 Prozent auf die unbenutzbare Einliegerwohnung, 4 Prozent auf den Kellerraum und 5 Prozent auf Lärm und Entleeren der Bautrockner.
Welches Risiko hat eine zu hohe Mietminderung nach einem Wasserschaden?
Wer zu viel mindert, trägt das Risiko. Hätten Sie bei verkehrsüblicher Sorgfalt erkennen können, dass die Voraussetzungen der Minderung fehlen, kann der Zahlungsverzug eine fristlose Kündigung tragen (BGH VIII ZR 138/11)921.
Der Mieter kann den Betrag, um den er mindern will, unter dem Vorbehalt der Rückforderung an den Vermieter zahlen. Das schließt nur die Wirkung des § 814 BGB aus; die Frage lässt sich dann gerichtlich klären, ohne das Risiko einer fristlosen Kündigung (BGH VIII ZR 138/11, Rn. 20)910.
Wer sein Minderungsrecht kennt und trotzdem mehr zahlt, kann das später nicht zurückfordern. Das AG Paderborn ließ für Juli keine höhere Minderung zu: Die Mieter hatten ihre Minderung zwar angekündigt, aber 60 Prozent der Miete gezahlt; später eine höhere Minderung zu verlangen, wertete das Gericht als selbstwidersprüchlich (54 C 20/21)710.
Welcher Weg zu Ihrem Fall passt, ist eine Frage des Einzelfalls. Dazu geben wir keine Rechtsberatung; ein Mieterverein oder eine Rechtsanwältin kann das für Ihren Fall beurteilen.
- 13.06.2020Schimmel entdeckt und sofort gemeldet.
- 26.06.2020Minderung per E-Mail angekündigt.
- 03.07.2020Fliesen entfernt, Trockner aufgestellt.
- Juli 2020Miete zu 60 Prozent gezahlt; eine höhere Minderung dafür später zu verlangen, war widersprüchlich (§ 814 BGB).
- August 2020Minderung 75 Prozent, weil die Wohnung noch etwa eine Woche bewohnt war.
- September und Oktober 2020Minderung 40 Prozent, unstreitig.
- ab November 2020Keine Minderung mehr: Nur unerhebliche Mängel blieben.
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Im Juni 2020 wird der Schimmel gemeldet und die Minderung angekündigt, im Juli wird zu viel gezahlt, im August wird getrocknet, danach folgt die Rückkehr zur normalen Miete.
Wird die Mietminderung wegen eines Wasserschadens in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt?
Die Jahresabrechnung muss eine berechtigte Minderung berücksichtigen. Die Minderung bezieht sich auf die Gesamtmiete einschließlich aller Nebenkosten; erst die Jahresabrechnung zeigt deshalb, ob eine Nachforderung oder ein Guthaben bleibt (BGH VIII ZR 223/10, Rn. 12)8.
Der Bundesgerichtshof entschied am 13.04.2011, wie eine Nachforderung am einfachsten zu berechnen ist: Die im Abrechnungsjahr insgesamt geleisteten Zahlungen werden der geschuldeten Gesamtjahresmiete gegenübergestellt, also dem Jahresbetrag der Nettomiete zuzüglich der abgerechneten Betriebskosten abzüglich des im Jahr gerechtfertigten Minderungsbetrags (VIII ZR 223/10, Rn. 16)8.
Der Fehler im damaligen Fall: Die Vermieterin stellte die anteilig geminderten Vorauszahlungen den ungeminderten Jahreskosten gegenüber (Rn. 16)8. Wie die monatlichen Abzüge auf Nettomiete und Vorauszahlung verbucht werden, ist für das Ergebnis unerheblich (Rn. 12)8.
Der Vermieter darf die Minderung auch nur bei der Nettomiete verbuchen und die Betriebskosten ungemindert abrechnen; zwingend ist das nicht (Rn. 14)8. Übersteigt die Minderung die Nettomiete, erfasst sie zwangsläufig auch die Vorauszahlung8.
Auch ein Instanzgericht rechnet so: Das LG Bonn stellte fest, dass die Abrechnung die Minderung wegen des Wassereintritts nicht berücksichtigte17. Die Minderung erfasse auch die in der Miete enthaltenen Nebenkostenanteile; von den erst nach der Abrechnung feststehenden Gesamt-Nebenkosten seien die errechneten Minderungsquoten abzuziehen (6 S 5/15, Rn. 52)17. Bei Nebenkosten von 1.919,92 € für zehn Monate, also 191,992 € je Monat, ergaben 28 Prozent für Oktober 2013 einen Abzug von 53,76 € und 37 Prozent für September 2013 einen Abzug von 71,04 € (Rn. 53 und 54)17.
Das Rechenbeispiel in der Tabelle zeigt den Unterschied mit ausgedachten Zahlen. Es geht von einer Nettomiete von 600 €, einer Vorauszahlung von 200 € und abgerechneten Betriebskosten von 2.400 € aus8. In drei Monaten wird die Miete wegen eines berechtigten Wasserschadens um 10 Prozent gemindert, das sind 3 × 80 € = 240 €8. Der Rechenweg folgt BGH VIII ZR 223/10, Rn. 168.
So finden Sie den Punkt in Ihrer Abrechnung: Suchen Sie die Zeile mit den angerechneten Vorauszahlungen und vergleichen Sie sie mit den Beträgen, die Sie tatsächlich überwiesen haben. Liegt der im Mietvertrag vereinbarte Monatsbetrag vor, vergleicht unsere Prüfung die in der Abrechnung angerechneten Vorauszahlungen mit den vereinbarten. Sind weniger angerechnet, etwa weil Ihre Minderung bei den Vorauszahlungen abgezogen wurde, zeigt sie die Differenz als Auffälligkeit. Ob die Minderung berechtigt war, prüft sie nicht.
| Schritt | Falsch gerechnet (Fehler im BGH-Fall) | Richtig gerechnet |
|---|---|---|
| Im Jahr gezahlt | 9 × 800 € + 3 × 720 € = 9.360 € | 9.360 € |
| Angerechnete Vorauszahlungen | 12 × 200 € − 60 € Minderungsanteil = 2.340 € | nicht nötig |
| Dagegen gestellt | ungeminderte Betriebskosten von 2.400 € | Gesamtjahresmiete: 12 × 600 € + 2.400 € − 240 € = 9.360 € |
| Ergebnis | Nachforderung von 60 € | Nachforderung von 0 € |
Gehören Reparatur und Trocknung nach einem Wasserschaden in die Nebenkostenabrechnung?
Nein. Reparatur, Trocknung und Sanierung sind Instandsetzung, und Instandsetzungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV)22. Die Gebäudeversicherung gegen Wasserschäden zählt dagegen zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 13 BetrKV)23; umlegen darf der Vermieter sie, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB)24.
Ob nach einem Wasserschaden Reparaturkosten in Ihrer Abrechnung stehen, erkennen Sie an den Bezeichnungen der Positionen: Wörter wie Reparatur, Sanierung oder Instandsetzung deuten auf nicht umlagefähige Kosten.
Positionen wie Reparatur oder Sanierung erkennt die Prüfung als nicht umlagefähig; mit den hochgeladenen Belegen auch Reparaturposten in Rechnungen. Posten wie Trocknung oder Leckortung ordnet sie nicht sicher zu und zeigt sie höchstens als Hinweis zum Prüfen.
| Kostenart | In der Abrechnung? | Grundlage |
|---|---|---|
| Reparatur von Leitung, Estrich oder Fliesen | Nein, Instandsetzung | § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Trocknung von Wänden und Estrich | Nein, Instandsetzung | § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Sanierung nach dem Schaden | Nein, Instandsetzung | § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV |
| Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden | Ja, wenn vereinbart | § 2 Nr. 13 BetrKV |
Häufige Fragen
Wie viel Miete darf ich bei einem Wasserschaden mindern?
Das Gesetz nennt keine Quote (§ 536 Abs. 1 S. 2 BGB)1. In den von uns gelesenen Urteilen lagen die Quoten zwischen 5 Prozent für einen Wassereintritt über dem Küchenfenster3 und einer Minderung auf null bei unbewohnbarer Wohnung2. Jede Quote ist ein Einzelfall.
Ab wann gilt die Minderung, und muss der Vermieter schuld sein?
Die Minderung gilt ab dem Mangel, solange er die Nutzbarkeit mindert (§ 536 Abs. 1 BGB)1. Ein Verschulden des Vermieters ist nicht nötig (AG Köln 227 C 6/17)2. Für die Zeit ohne Ihre Anzeige entfällt sie, soweit der Vermieter deshalb nicht helfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB)6.
Wird von der Kaltmiete oder der Warmmiete gemindert?
Von der Bruttomiete einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlung (BGH XII ZR 225/03)4. Für Wohnraum bestätigte der Bundesgerichtshof das (VIII ZR 347/04)5.
Mindert auch der Lärm der Trocknungsgeräte die Miete?
Gerichte setzten dafür Teilquoten an: Das LG Bonn 5 Prozent für Lärm und Entleeren der Bautrockner17, das AG Rheinbach 10 Prozent für Trocknerlärm19. Beides sind Einzelfälle, keine feste Regel.
Darf der Vermieter die Minderung wegen des Wasserschadens über die Nebenkostenabrechnung zurückholen?
Die Abrechnung muss eine berechtigte Minderung berücksichtigen: Die gezahlten Beträge werden der Gesamtjahresmiete abzüglich des gerechtfertigten Minderungsbetrags gegenübergestellt (BGH VIII ZR 223/10, Rn. 16)8. Abgezogen wird nur der gerechtfertigte Betrag.
Quellen
- § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- AG Köln, Urteil vom 07.07.2020 – 227 C 6/17, NRWE, ECLI:DE:AGK:2020:0707.227C6.17.00 (Wasserschaden durch korrodierte Heizungsrohre, Wohnung unbewohnbar), Stand: 07.07.2020, abgerufen am zurück zum Text
- AG Bonn, Urteil vom 26.01.2021 – 206 C 18/19, NRWE, ECLI:DE:AGBN:2021:0126.206C18.19.00 (nicht rechtskräftig) (Wasserschaden Küche, undichte Fensterfront), Stand: 26.01.2021, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 06.04.2005 – XII ZR 225/03, BGHZ 163, 1; NJW 2005, 1713; NZM 2005, 455 (Bruttomiete als Bemessungsgrundlage der Minderung), Stand: 06.04.2005, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773; NZM 2005, 699; WuM 2005, 573 (Bruttomiete bei Wohnraum), Stand: 20.07.2005, abgerufen am zurück zum Text
- § 536c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- AG Paderborn, Urteil vom 29.06.2021 – 54 C 20/21, NRWE, ECLI:DE:AGPB1:2021:0629.54C20.21.00 (Wasserschaden im Bad mit Schimmel, Trocknung), Stand: 29.06.2021, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 13.04.2011 – VIII ZR 223/10 (Minderung und Jahresabrechnung), Stand: 13.04.2011, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 11.07.2012 – VIII ZR 138/11, NJW 2012, 2882; NZM 2012, 637 (Verzug bei unberechtigter Minderung), Stand: 11.07.2012, abgerufen am zurück zum Text
- § 814 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- § 536b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- § 536a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Urteil vom 01.03.2000 – XII ZR 272/97 (Beweislast nach Verantwortungsbereichen bei Feuchtigkeitsschäden), Stand: 01.03.2000, abgerufen am zurück zum Text
- AG Köln, Urteil vom 04.09.2024 – 206 C 17/23, NRWE, ECLI:DE:AGK:2024:0904.206C17.23.00 (Schimmel an Fenstern, Rohrbruch, Beweislast), Stand: 04.09.2024, abgerufen am zurück zum Text
- BGH, Beschluss vom 10.04.2018 – VIII ZR 223/17 (Darlegung des Mangels genügt, keine Quote nötig (Wasser, Schimmel)), Stand: 10.04.2018, abgerufen am zurück zum Text
- LG Bonn, Urteil vom 12.11.2015 – 6 S 5/15, NRWE, ECLI:DE:LGBN:2015:1112.6S5.15.00 (Wassereinbruch nach Unwetter, Bautrockner, Minderung in der Nebenkostenabrechnung), Stand: 12.11.2015, abgerufen am zurück zum Text
- LG Kleve, Urteil vom 05.02.1991 – 6 S 285/90, NRWE, ECLI:DE:LGKLE:1991:0205.6S285.90.00 (andersfarbige Ersatzfliesen nach Wasserschaden), Stand: 05.02.1991, abgerufen am zurück zum Text
- AG Rheinbach, Urteil vom 23.08.2023 – 3 C 110/21, NRWE, ECLI:DE:AGSU3:2023:0823.3C110.21.00 (Hochwasser: Warmwasser, Trocknerlärm, Aufzug, Keller), Stand: 23.08.2023, abgerufen am zurück zum Text
- AG Köln, Urteil vom 22.12.2009 – 205 C 143/09, NRWE, ECLI:DE:AGK:2009:1222.205C143.09.00 (Überschwemmung durch Rohrversagen, Minderung je Raum), Stand: 22.12.2009, abgerufen am zurück zum Text
- § 543 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
- § 1 BetrKV (Betriebskostenverordnung), Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
- § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung), Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
- § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), abgerufen am zurück zum Text
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