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Heizkostenverteiler: Arten, Ablesen, Einheiten und Schätzung bei Ausfall

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Thomas Mücke bei LinkedIn (öffnet in neuem Fenster)

Kurz gesagt

Ein Heizkostenverteiler ist ein Gerät am Heizkörper, das den anteiligen Wärmeverbrauch einer Wohnung erfasst; die Heizkostenverordnung lässt ihn neben dem Wärmezähler zu (§ 5 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).1 Er zeigt nach Angaben von co2online Verbrauchseinheiten statt Kilowattstunden und misst die Wärmemenge nicht direkt.2 Fällt er aus, wird der Verbrauch geschätzt (§ 9a HeizkostenV).3

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizkostenverteiler sind neben Wärmezählern das von der Verordnung vorgesehene Gerät, um den anteiligen Wärmeverbrauch zu erfassen (§ 5 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).1
  • Nach Angaben von co2online zeigen Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten statt Kilowattstunden, und ihr Wert lässt sich nicht ohne Weiteres in Kilowattstunden umrechnen.2
  • Fällt ein Gerät aus oder wird falsch abgelesen, wird der Verbrauch nach § 9a HeizkostenV geschätzt; diese Schätzung berechtigt nicht zur Kürzung um 15 Prozent (BGH VIII ZR 373/04).34
  • Wird gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).5
  • Die Kosten der Zwischenablesung beim Auszug trägt mangels anderer Vereinbarung der Vermieter (BGH VIII ZR 19/07).6

Was ist ein Heizkostenverteiler und wofür wird er gebraucht?

Ein Heizkostenverteiler ist ein Erfassungsgerät am Heizkörper, mit dem der Wärmeverbrauch der einzelnen Nutzer eines zentral beheizten Hauses erfasst wird.2 Die Heizkostenverordnung nennt ihn neben dem Wärmezähler als zulässiges Gerät (§ 5 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).1

Der Vermieter muss den Verbrauch erfassen, und Sie müssen den Einbau der Geräte dulden (§ 4 Abs. 1, 2 HeizkostenV).7 Sie können verlangen, dass er diese Pflicht erfüllt (§ 4 Abs. 4 HeizkostenV).7

Die Kosten für Miete, Verwendung und Eichung der Geräte sowie für die Abrechnung gehören zu den Heizkosten (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV).8

Geräte, die nach dem 01.12.2021 eingebaut werden, müssen fernablesbar sein; Bestandsgeräte sind bis zum 31.12.2026 nachzurüsten, sonst droht eine Kürzung um 3 Prozent (§ 5 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 HeizkostenV; § 12 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV).15 Alle Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zur Pflicht für fernablesbare Zähler.

Welche Arten von Heizkostenverteilern gibt es?

Nach Angaben von co2online gibt es Verdunster mit einem Glasröhrchen, Flüssigkeit und Skala sowie elektronische Geräte mit Display.2 Funkgeräte sind nach dem Berliner Mieterverein elektronische Geräte (Info 32, Stand 1/11).9

Bei Verdunstern kann Flüssigkeit nach co2online auch außerhalb der Heizperiode verdunsten, die sogenannte Kaltverdunstung.2 Der Berliner Mieterverein nennt Stricheinheiten unterschiedlicher Heizperioden nicht miteinander vergleichbar (Info 32, Stand 1/11).9

Die Heizkostenverordnung verlangt, dass die Geräte zum Heizsystem passen und technisch einwandfrei angebracht sind; wo kein Eichrecht gilt, dürfen nur Geräte verwendet werden, deren Eignung sachverständige Stellen bestätigt haben (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV).1 Die Bauarten selbst beschreiben wir nach den genannten Sekundärquellen, nicht nach der Verordnung.

Heizkostenverteiler und Wärmezähler im Vergleich12910
MerkmalVerdunsterElektronisches GerätWärmezähler
AnzeigeSkala mit VerbrauchseinheitenDisplay mit VerbrauchseinheitenKilowattstunden oder Megawattstunden
Misst die Wärmemenge direktNeinNeinJa
EichungNach dem Berliner Mieterverein nicht erforderlich (Stand 1/11)Nach dem Berliner Mieterverein nicht erforderlich (Stand 1/11)Eichfrist 6 Jahre (Anlage 7 Nr. 7.1 MessEV)
Grundlage§ 5 Abs. 1 HeizkostenV§ 5 Abs. 1 HeizkostenV§ 5 Abs. 1 HeizkostenV

Zeigt ein Heizkostenverteiler Kilowattstunden oder Einheiten?

Nach Angaben von co2online zeigt ein Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten statt Kilowattstunden, weil er die abgegebene Wärmemenge nicht direkt misst.2 Für die Abrechnung werden die Einheiten mit Faktoren für den Heizkörper und das Gebäude verrechnet.2

Der Wert eines Heizkostenverteilers lässt sich nach co2online nicht ohne Weiteres in Kilowattstunden umrechnen.2 Der Berliner Mieterverein beschreibt Verdunster als Geräte, die keine Informationen in physikalischen Maßeinheiten wie Kilowattstunden liefern und nur als Maßstab der Verteilung verwendbar sind (Info 32, Stand 1/11).9

Die Verordnung unterscheidet den tatsächlichen Verbrauch und die Ablesewerte von Heizkostenverteilern (§ 6a Abs. 1, 3 HeizkostenV).11 Die monatliche Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten muss den Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden nennen (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 HeizkostenV).11

Der Bundesgerichtshof rechnet in einem entschiedenen Fall mit Stricheinheiten: Der Anteil einer Wohnung richtet sich nach ihrem Anteil an den insgesamt von den Heizkostenverteilern gemessenen Stricheinheiten, dort 28 von 170 (VIII ZR 57/07).12 Die übrigen Wohnungen kamen damit auf 142 Einheiten (170 minus 28, eigene Rechnung).

Rechenbeispiel des Berliner Mietervereins: Anteil an 2.500 Euro Verbrauchskosten nach Einheiten98
PostenRechnungWert
Verbrauchskosten des Hauses (Beispiel)Annahme2.500 Euro
Einheiten aller WohnungenAnnahme250
Ihre EinheitenAblesewert50
Ihr Anteil an den Verbrauchskosten50 / 250 × 2.500 Euro500 Euro
Stricheinheiten im Fall des Bundesgerichtshofs: 28 von 170 Einheiten (VIII ZR 57/07)12
  • Wohnung im entschiedenen Fall28 Einheiten
  • Übrige Wohnungen142 Einheiten
Grafik als Text

Die Grafik vergleicht die Einheiten der Wohnung im entschiedenen Fall mit den übrigen Einheiten: Die Wohnung kam auf 28 Einheiten, die übrigen Wohnungen zusammen auf 142 Einheiten, insgesamt waren es 170.

Wie lese ich meinen Heizkostenverteiler richtig ab?

Fotografieren Sie das Gerät so, dass die Anzeige und die Gerätenummer erkennbar sind, wie co2online empfiehlt.2 Elektronische Geräte speichern den Wert des Stichtags; im Fall des Bundesgerichtshofs wurde stattdessen der aktuell angezeigte Wert abgelesen (VIII ZR 373/04).24

Das Ableseergebnis nicht fernablesbarer Geräte soll dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden; das entfällt, wenn das Ergebnis im Gerät gespeichert und selbst abrufbar ist (§ 6 Abs. 1 S. 2, 3 HeizkostenV).13

Vergleichen Sie Ihr Foto mit dem Wert in der Abrechnung. Weichen die Werte ab, ist das ein Anlass, die Belege einzusehen.

Von der Ablesung zum Kostenanteil138212
  1. Gerät erfasst EinheitenAm Heizkörper zählt das Gerät Verbrauchseinheiten.
  2. Ablesung am StichtagDas Ergebnis soll in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden (§ 6 Abs. 1).
  3. Einheiten werden verrechnetNach co2online fließen Faktoren für den Heizkörper und das Gebäude ein.
  4. Verbrauchskosten verteilen50 bis 70 % der Kosten werden nach dem Anteil an allen Einheiten verteilt (§ 7 Abs. 1; VIII ZR 57/07).
  5. Grundkosten verteilenDer Rest wird nach Fläche oder umbautem Raum verteilt.
  6. Ihr KostenanteilBeides zusammen ergibt den Anteil in der Abrechnung.
Grafik als Text

Die Grafik zeigt sechs Schritte: Das Gerät erfasst Einheiten am Heizkörper, am Stichtag wird abgelesen, die Einheiten werden mit Faktoren verrechnet, die Verbrauchskosten werden nach dem Anteil an allen Einheiten verteilt, die Grundkosten nach Fläche, und beides zusammen ergibt den Kostenanteil in der Abrechnung.

Was gilt, wenn mein Heizkostenverteiler defekt war oder falsch abgelesen wurde?

Fällt ein Gerät aus oder lässt sich der Verbrauch aus einem anderen zwingenden Grund nicht erfassen, wird er nach dem Verbrauch des Vorzeitraums, vergleichbarer Räume oder dem Durchschnitt ermittelt (§ 9a Abs. 1 HeizkostenV).3 Eine solche Schätzung nach § 9a berechtigt nicht zur Kürzung um 15 Prozent (BGH VIII ZR 373/04).4

Betrifft die Schätzung mehr als 25 Prozent der Wohn- oder Nutzfläche, werden alle Kosten nach den Flächenmaßstäben verteilt (§ 9a Abs. 2 HeizkostenV).3

Ein Ablesefehler ist nach dem Bundesgerichtshof ein anderer zwingender Grund, und die Schätzung ist keine nicht verbrauchsabhängige Abrechnung (VIII ZR 373/04).4

Was bei Problemen mit dem Heizkostenverteiler gilt11331454615
ProblemFolgeGrundlage
Gerät ausgefallen oder AblesefehlerSchätzung nach Vorzeitraum, vergleichbaren Räumen oder Durchschnitt; keine Kürzung um 15 %§ 9a Abs. 1; VIII ZR 373/04
Schätzung betrifft mehr als 25 % der FlächeAlle Kosten nach Fläche oder umbautem Raum§ 9a Abs. 2
Auszug im AbrechnungsjahrZwischenablesung; Kosten mangels anderer Regelung beim Vermieter§ 9b; VIII ZR 19/07
Gar keine VerbrauchserfassungKürzung um 15 % des ausgewiesenen Anteils§ 12 Abs. 1 S. 1; VIII ZR 329/14
Neugerät nach dem 01.12.2021 nicht fernablesbarKürzung um 3 %§ 5 Abs. 2; § 12 Abs. 1 S. 2
Ableseergebnis nicht mitgeteiltSoll-Vorschrift: in der Regel innerhalb eines Monats§ 6 Abs. 1 S. 2

Wer zahlt die Zwischenablesung, wenn ich mitten im Jahr ausziehe?

Mangels anderer vertraglicher Regelung der Vermieter: Die Kosten der Zwischenablesung beim Auszug sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten (BGH VIII ZR 19/07).6 Die Zwischenablesung selbst ist beim Nutzerwechsel vorgeschrieben, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 9b Abs. 1, 4 HeizkostenV).14

§ 9b HeizkostenV regelt nur, dass bei einem Nutzerwechsel eine Zwischenablesung zu erfolgen hat, nicht, wer die Kosten dafür trägt (BGH VIII ZR 19/07).146

Ist keine Zwischenablesung möglich oder ist sie technisch ungenau, werden die gesamten Kosten zwischen Vor- und Nachmieter nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig aufgeteilt (§ 9b Abs. 2, 3 HeizkostenV).14

Eine Gebühr für die Zwischenablesung beim Nutzerwechsel meldet unsere Prüfung als wahrscheinlich nicht umlagefähig, weil der Mietvertrag es anders regeln kann.

Wie prüfe ich, ob mein Ablesewert in der Abrechnung stimmt?

Vergleichen Sie den Wert aus Ihrem Foto mit dem Wert in der Abrechnung und achten Sie auf Vermerke zu geschätzten Werten. Ihre Ablesewerte kann niemand aus der Abrechnung allein nachprüfen; dafür brauchen Sie die Belege.

Unser Bericht nennt ausdrücklich, dass sich Zählerstände nicht automatisch prüfen lassen, und hilft beim Antrag auf Belegeinsicht. Unsere Prüfung erkennt, wenn gar nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde und nennt dann 15 Prozent als Betrag, und sie weist auf fehlende Fernablesung oder Verbrauchsinformation hin, mit 3 Prozent als Prüfhinweis.

Entscheidungsweg: Ist mein Ablesewert plausibel?34
  1. Haben Sie den Stichtagswert notiert oder fotografiert?

    Ja
    Weiter zur nächsten Frage
    Nein
    Der Wert ist nur über die Belege nachprüfbar
  2. Stimmt der Wert mit der Abrechnung überein?

    Ja
    Weiter zur nächsten Frage
    Nein
    Belege einsehen und die Abweichung belegen
  3. Wurde geschätzt (Vermerk in der Abrechnung)?

    Ja
    Schätzung nach § 9a, keine Kürzung um 15 % (VIII ZR 373/04)
    Nein
    Abrechnung nach erfasstem Verbrauch
  4. Betrifft die Schätzung mehr als 25 % der Fläche?

    Ja
    Alle Kosten nach Fläche (§ 9a Abs. 2)
    Nein
    Schätzung nach § 9a Abs. 1
Grafik als Text

Die Grafik führt in vier Fragen durch die Plausibilitätsprüfung. Erstens: Haben Sie den Stichtagswert notiert oder fotografiert? Zweitens: Stimmt er mit der Abrechnung überein? Drittens: Wurde geschätzt? Dann gilt § 9a, und eine Kürzung um 15 Prozent gibt es dafür nicht (VIII ZR 373/04). Viertens: Betrifft die Schätzung mehr als 25 Prozent der Fläche, wird alles nach Fläche verteilt.

Häufige Fragen

Wie lese ich meinen Heizkostenverteiler richtig ab?

Fotografieren Sie das Gerät so, dass die Anzeige und die Gerätenummer erkennbar sind, wie co2online empfiehlt.2 Bei elektronischen Geräten kommt es auf den am Stichtag gespeicherten Wert an.2

Sind die Einheiten auf dem Heizkostenverteiler Kilowattstunden?

Nein. Nach co2online zeigt der Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten, die für die Abrechnung mit Faktoren verrechnet werden und sich nicht ohne Weiteres in Kilowattstunden umrechnen lassen.2 Kilowattstunden nennt die Verordnung für die monatliche Verbrauchsinformation (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 HeizkostenV).11

Was passiert, wenn mein Heizkostenverteiler kaputt war?

Der Verbrauch wird geschätzt (§ 9a Abs. 1 HeizkostenV).3 Eine Schätzung nach § 9a berechtigt nicht zur Kürzung um 15 Prozent, und ein Ablesefehler gilt als anderer zwingender Grund (BGH VIII ZR 373/04).4

Müssen Heizkostenverteiler geeicht sein?

Nach dem Berliner Mieterverein nicht (Info 32, Stand 1/11).9 Die Eichfristentabelle der Mess- und Eichverordnung nennt Wärmezähler mit sechs Jahren, aber keine Heizkostenverteiler (Anlage 7 MessEV).10 Wo kein Eichrecht gilt, müssen sachverständige Stellen die Eignung der Geräte bestätigt haben (§ 5 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV).1

Wer zahlt die Ablesung, wenn ich mitten im Jahr ausziehe?

Mangels anderer vertraglicher Regelung der Vermieter, denn die Kosten sind Verwaltungskosten (BGH VIII ZR 19/07).6 Die Zwischenablesung ist beim Nutzerwechsel vorgeschrieben, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 9b Abs. 1, 4 HeizkostenV).14

Darf ich kürzen, wenn gar keine Heizkostenverteiler installiert sind?

Wird entgegen der Verordnung gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, dürfen Sie Ihren Anteil um 15 Prozent kürzen, berechnet vom ausgewiesenen Anteil (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV; BGH VIII ZR 329/14).515 Erfassen stattdessen Wärmezähler den Verbrauch, wird verbrauchsabhängig abgerechnet (§ 5 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).1

Muss ich den Austausch gegen Funk-Heizkostenverteiler dulden?

Ja, auch der Austausch funktionstüchtiger Geräte gegen Funkgeräte ist zu dulden (§ 4 Abs. 2 HeizkostenV; BGH VIII ZR 326/10).716 Mehr dazu steht im Ratgeber zur Pflicht für fernablesbare Zähler.

Quellen

  1. § 5 HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  2. Zitiert nach co2online: Heizkostenverteiler und Wärmezähler richtig ablesen, abgerufen am zurück zum Text
  3. § 9a HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  4. BGH, Entscheidung vom 16.11.2005 – VIII ZR 373/04 (Schätzung nach § 9a), Stand: 16.11.2005, abgerufen am zurück zum Text
  5. § 12 HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  6. BGH, Entscheidung vom 14.11.2007 – VIII ZR 19/07, Stand: 14.11.2007, abgerufen am zurück zum Text
  7. § 4 HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  8. § 7 HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  9. Zitiert nach Berliner Mieterverein e. V.: Info 32: Wärmezähler und Heizkostenverteiler – Erfassungsgeräte für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Stand: 1/11, abgerufen am zurück zum Text
  10. Anlage 7 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV (Besondere Eichfristen), Stand: Ausfertigung 11.12.2014, zuletzt geändert durch Art. 13 V v. 11.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411), abgerufen am zurück zum Text
  11. § 6a HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  12. BGH, Entscheidung vom 16.07.2008 – VIII ZR 57/07 (Vorerfassung), Stand: 16.07.2008, abgerufen am zurück zum Text
  13. § 6 HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  14. § 9b HeizkostenV (Heizkostenverordnung), Stand: Neufassung 5.10.2009, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280), abgerufen am zurück zum Text
  15. BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 – VIII ZR 329/14 (Kürzung Heizkosten), Stand: 20.01.2016, abgerufen am zurück zum Text
  16. BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 – VIII ZR 326/10, Stand: 28.09.2011, abgerufen am zurück zum Text

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